Für den evangelischen Friedhof an der Kreuzkirche hat der Kirchenvorstand am 14.02.2023 die hier abgelegte Friedhofsordnung mit Gebühren- und Bepflanzungsordnung beschlossen. Diese wurde am 07.02.2023 vom Landeskirchenamt genehmigt und tritt ab dem 01.03.2023 in Kraft.
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